
Photovoltaik- Direktinvestment
Nutzen Sie die Vorteile nachhaltiger Anlagen
Das Thema Direktinvestments in PPA-Photovoltaikanlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung für Investoren, die auf der Suche nach nachhaltigen und rentablen Anlagemöglichkeiten sind.
In einer Zeit, in der die Energiewende und der Klimaschutz im Mittelpunkt stehen, stellen Direktinvestments in Solaranlagen eine attraktive Möglichkeit dar, sowohl finanzielle Renditen zu erzielen als auch aktiv zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beizutragen.
PPA-Solaranlagen & Steuern 2025: Jetzt Vorteile sichern!
Eine Investition in eine Photovoltaikanlage (PPA) ist nicht nur ökologisch sinnvoll – sie ist auch eine der attraktivsten steuerlichen Gestaltungen für Unternehmer, Selbstständige und gutverdienende Angestellte.
Gerade jetzt im Jahr 2025 gibt es entscheidende Fristen und neue Abschreibungs-möglichkeiten, die Sie kennen sollten.
Steuervorteile nutzen!
Investitionsabzugsbetrag (IAB) – letzte Chance für 2022!
• Mit dem IAB können bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits vor Anschaffung steuermindernd geltend gemacht werden.
• Wichtig: Der IAB muss innerhalb von drei Jahren durch eine tatsächliche Investition aufgelöst werden.
• Wer also 2022 einen IAB gebildet hat, muss spätestens 2025 investieren – sonst drohen Rückabwicklung, Rückzahlung der Steuererstattung plus Zinsen an das Finanzamt.
IAB-Nutzung Voraussetzungen
• Gewinn im Jahr der Bildung (ohne IAB-Abzug oder Hinzurechnungen) ≤ 200.000 €
• Die PV-Anlage muss dem Betriebsvermögen zugeordnet und überwiegend betrieblich genutzt werden.
👉 Der IAB ist damit der entscheidende Hebel, um steuerlich große Effekte zu erzielen – gerade in 2025.
Sonderabschreibung (Sonder-AfA nach § 7g EStG)
• Zusätzlich zur regulären Abschreibung sind bis zu 20 % der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren möglich.
• Voraussetzung: Betriebliche Nutzung und Einhaltung der KMU-Voraussetzung (Gewinn ≤ 200.000 €).
• Vorteil: Deutliche Steuerentlastung zu Beginn der Anlagennutzung.
Umsatzsteuer & Gewerbesteuer
• Bei Verkauf des Stroms per PPA: Vorsteuerabzug aus Anschaffung und Betriebskosten möglich.
• Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer (19 %), sofern keine Kleinunternehmerregelung greift.
• Gewinne unterliegen der Gewerbesteuer, Anrechnung auf die Einkommensteuer ist möglich.

NEU: Degressive Abschreibung (Investitionsbooster 2025)
Seit 1. Juli 2025 ist die degressive AfA wieder eingeführt – ein echter Investitions-Boost!
• Bis zu 15 % jährlich statt 5 % linear.
• Gültig für Anschaffungen zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027.
• In Kombination mit Sonder-AfA sind im ersten Jahr bis zu 35 %+ möglich.
👉 Das bedeutet: Maximale Steuerentlastung genau dann, wenn Sie am meisten Liquidität benötigen.
Normale Abschreibung (linear)
• Wenn keine degressive Abschreibung gewählt wird: 5 % jährlich über 20 Jahre.
• Vorteil: Planbarkeit und gleichmäßige steuerliche Entlastung.
Hinweis:
Die dargestellten Informationen stellen allgemeine steuerliche Hinweise dar und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Im Einzelfall wird Ihre persönliche steuerliche Situation durch eine unserer angebundenen, unabhängigen Steuerkanzleien geprüft. Erst auf dieser Grundlage kann eine verbindliche Aussage zu möglichen steuerlichen Vorteilen getroffen werden.
Steuerliche Vorteile zusammengefasst
Steuerliche Maßnahme Höhe des Vorteils Zeitraum Besonderheit
Investitionsabzugsbetrag (IAB) Bis zu 50 % der geplanten Investition Vor der Anschaffung Wichtigster Hebel: sofortige Steuerentlastung, muss innerhalb 3 Jahren aufgelöst werden (Gewinn ≤ 200.000 €)
Sonderabschreibung (Sonder-AfA) Bis zu 20 % der Anschaffungskosten Innerhalb der ersten 5 Jahre Zusätzlich zur linearen oder degressiven AfA nutzbar
Degressive Abschreibung (neu) Bis zu 15 % jährlich Für Investitionen 1.7.2025–31.12.2027 Kombination mit Sonder-AfA möglich (bis zu 35 % im ersten Jahr)
Normale lineare Abschreibung 5 % jährlich Über 20 Jahre Gleichmäßige Steuerentlastung über gesamte Nutzungsdauer
Vorsteuerabzug 19 % der Investitionskosten Einmalig nach Kauf Nur bei Regelbesteuerung (nicht bei Kleinunternehmerregelung)
⚠️ Wichtig im Jahr 2025
• IAB 2022 gebildet? Dann müssen Sie 2025 investieren, sonst fordert das Finanzamt Ihr Geld zurück.
• Abfindung erhalten? Die oft zitierte Fünftelregelung bringt unter dem Strich meist nur geringe steuerliche Entlastung. Ein deutlich stärkerer Hebel ist hier die Nutzung des IAB in Verbindung mit einer PPA-Investition.
• Generell: Jeder mit hoher Steuerlast – ob Unternehmer, Selbstständiger oder gutverdienender Angestellter – kann durch PPA-Investitionen seine Steuerbelastung massiv senken und gleichzeitig in eine nachhaltige Zukunft investieren.


