Das Thema Direktinvestments in PPA-Photovoltaikanlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung für Investoren, die auf der Suche nach nachhaltigen und rentablen Anlagemöglichkeiten sind. In einer Zeit, in der die Energiewende und der Klimaschutz im Mittelpunkt stehen, stellen Direktinvestments in Solaranlagen eine attraktive Möglichkeit dar, sowohl finanzielle Renditen zu erzielen als auch aktiv zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beizutragen.
Direktinvestments in PPA-Photovoltaikanlagen bieten nicht nur eine hohe Einnahmesicherheit durch langfristige Verträge, sondern sind auch eine gute Möglichkeit, von der Stabilität der Energiepreise zu profitieren. Mit einer sorgfältigen Auswahl der Projekte und einer fundierten Marktanalyse können Investoren die Risiken minimieren und gleichzeitig von einer konstanten Einkommensquelle profitieren, die an die steigende Nachfrage nach erneuerbaren Energien gekoppelt ist.
Die steuerlichen Vorteile einer Investition in eine PPA-Photovoltaikanlage (Power Purchase Agreement) machen sie besonders attraktiv, vor allem durch Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung (Sonder-AfA).
PPA-Investitionen und Einkommenssteuer optimal gestalten
1. Investitionsabzugsbetrag (IAB):
• Merkmale:
• Der IAB erlaubt, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten einer PV-Anlage bereits vor der Investition steuermindernd geltend zu machen.
• Die Anlage muss innerhalb der nächsten drei Jahre nach Bildung des IAB angeschafft oder hergestellt werden.
• Voraussetzungen:
• Gültig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), d. h., der Betrieb darf bestimmte Größenkriterien nicht überschreiten:
• Gewinn bei Bilanzierung: Max. 200.000 €.
• Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung:
Max. 600.000 €.
• Die PV-Anlage muss dem Betriebsvermögen zuzurechnen sein.
• Vorteil:
• Sofortige Steuerersparnis durch Reduktion des zu versteuernden Einkommens vor der eigentlichen Investition.
2. Sonderabschreibung (Sonder-AfA):
• Merkmale:
• Nach § 7g EStG können bis zu 20 % der Anschaffungskosten zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung innerhalb der ersten fünf Jahre steuerlich abgeschrieben werden.
• Die Sonder-AfA gilt nur für den Teil der Anschaffungskosten, der nicht über den IAB abgeschrieben wurde.
• Voraussetzungen:
• Die PV-Anlage muss überwiegend betrieblich genutzt werden.
• Der Betrieb muss die Kriterien eines KMU erfüllen (wie beim IAB).
• Vorteil:
• Schnellere Abschreibung und damit geringere Steuerlast in den ersten Jahren der Nutzung.
3. Normale Abschreibung:
• Merkmale:
• PV-Anlagen werden nach dem linearen Abschreibungsverfahren über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben.
• Abschreibungssatz: 5 % der Anschaffungskosten pro Jahr.
• Vorteil:
• Regelmäßige Steuerersparnis durch planbare Abschreibungsbeträge über die gesamte Laufzeit der Anlage.
4. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer:
• Gewerbesteuer:
• Gewinne aus der PV-Anlage unterliegen der Gewerbesteuer. Die Anrechnung auf die Einkommenssteuer kann die Belastung mindern.
• Umsatzsteuer:
• Als Unternehmer (bei Verkauf des Stroms per PPA) können die Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung und Betriebskosten geltend gemacht werden.
• Einnahmen aus Stromverkäufen unterliegen der Umsatzsteuer (19 %), sofern keine Kleinunternehmerregelung angewandt wird.
5. Steuerliche Vorteile zusammengefasst:
Steuerliche Maßnahme Höhe des Vorteils Zeitraum Besonderheit
Investitionsabzugsbetrag Bis zu 50 % der geplanten Anschaffung Vor der Anschaffung Sofortige Steuerentlastung
Sonderabschreibung (AfA) Bis zu 20 % der Anschaffungskosten Innerhalb der ersten 5 Jahre Zusätzliche Abschreibung
Normale Abschreibung 5 % jährlich Über 20 Jahre Gleichmäßige Steuerentlastung
Vorsteuerabzug 19 % der Investitionskosten Einmalig nach Kauf Gültig nur bei Regelbesteuerung
Beispielrechnung: Steuerliche Vorteile einer 2 MW-PPA-Anlage
• Kosten der Anlage: 1,5 Mio. €
• Investitionsabzugsbetrag (50 %): 750.000 € steuermindernd vor Anschaffung.
• Sonderabschreibung (20 %): 150.000 € in den ersten fünf Jahren.
• Lineare Abschreibung (5 %): 75.000 € pro Jahr für 20 Jahre bzw. der RestAfA.
Fazit:
Durch IAB, Sonder-AfA und lineare Abschreibung lassen sich erhebliche steuerliche Vorteile nutzen, die die Liquidität in den ersten Jahren sichern und die Rentabilität der PPA-Investition erhöhen.
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Profitieren Sie von einer einmaligen Gelegenheit: Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung mit 40 % Sonderabschreibung steuerlich gefördert werden.
Dies ist Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms und bietet eine erhebliche Steuerentlastung für Unternehmen und Investoren. Die Regelung ist zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2024 – eine Verlängerung durch die Regierung ist derzeit ungewiss, könnte jedoch folgen.
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