Mehr aus Ihrer Steuerpower herausholen
Mit Power-Purchase-Agreements (PPA) werden Erträge aus Energieabnahmeverträgen verlässlich und langfristig kalkulierbar. In Verbindung mit steuerlichen Bausteinen entsteht ein Mix aus planbaren Cashflows und spürbarer Steuerentlastung.
🔌 Was PPA bringt
Langfristige Strom-Abnahmeverträge schaffen kalkulierbare Einnahmen. In Kombination mit PV-Anlagen entsteht ein realer Sachwert mit Inflationsschutz und Diversifikation.
🧩 Steuerliche Struktur
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (bis zu 50 %) sowie der degressiven Sonder-AfA (ab 01.06.2025) lassen sich Steuerzahlungen zeitlich vorziehen und zum Investstart deutlich reduzieren.
🧮 Transparente Planung
Wir zeigen Effekte in einer nachvollziehbaren Zeitachse: Gewinnwirkung, Steuerlast, Cashflows – und die Wechselwirkung mit Basisrente & Abfindung.
Die Steuer-Bausteine im Überblick
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
- Wirkung: Bereits vor Anschaffung die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern.
- Timing: Anschaffung/Herstellung innerhalb der gesetzlichen Frist (i. d. R. bis zu 3 Jahre).
- Liquidität: Steuerentlastung wird zeitlich vorgezogen – ideal in Peak-Jahren.
- Praxis-Tipp: Struktur & Invest jetzt definieren, Umsetzung planbar vorbereiten.
Degressive Sonder-AfA (neu)
- Wirkung: Höhere Abschreibung in den ersten Jahren, danach fallend.
- Vorteil: Starker Steuerentlastungs-Vorlauf zu Investitionsbeginn (Liquidität!).
- Anwendung: Abhängig von Investitionsgegenstand & Gesetzeslage; wir prüfen den Einzelfall.
- Abgrenzung: Linear = gleichbleibender Satz; degressiv = hoher Anfang, dann abnehmend.
Hinweis: Die 50 % gelten für den IAB. Die konkrete Höhe der degressiven Sonder-AfA richtet sich nach der gesetzlichen Grundlage und dem Asset. Wir rechnen das im Einzelfall zusammen mit externen Steuerberatern.
Wie wir typischerweise kombinieren
- Peak-Jahr: IAB bilden ⇒ Steuerlast jetzt senken ⇒ Invest fristgerecht realisieren ⇒ zum Start Sonder-AfA/lineare AfA nutzen.
- PPA-Cashflows: Planbare Einnahmen stützen Finanzierung und Liquiditätsplanung.
Abfindung – und warum die 1/5-Regelung meist zu wenig bringt
Bei der Auszahlung einer Abfindung – also der einmaligen Zahlung für die Auflösung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses – greift häufig die sogenannte 1/5-Regelung.
Sie soll die Steuerlast mindern, indem die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird. In der Praxis führt das jedoch oft nur zu einer geringen Entlastung, da der progressive Steuervorteil minimal ausfällt.
Das Ergebnis: Viele Betroffene zahlen trotz 1/5-Regelung einen Großteil der Abfindung direkt ans Finanzamt.
Mit einer strukturierten Kombination aus Investitionsabzugsbetrag (IAB – bis zu 50 %) und der neuen degressiven Sonder-AfA (ab 01.06.2025) kann sich dieses Bild jedoch komplett drehen: Durch gezielte Investitionen in reale Sachwerte (z. B. PPA-Projekte oder PV-Anlagen) lassen sich im Abfindungsjahr steuerpflichtige Gewinne gezielt reduzieren – teilweise bis auf 0 €.
Fazit: Die 1/5-Regelung ist gut – aber allein zu schwach. Erst durch den Einsatz von IAB + Sonder-AfA wird die Steuerlast im Abfindungsjahr wirklich spürbar gesenkt – und das Geld arbeitet anschließend weiter im Sachwert.
Beispiel (vereinfacht & schematisch)
- Geplante Investition: 100.000 € (z. B. PV-Projekt mit PPA)
- IAB (50 %): 50.000 € mindern den steuerlichen Gewinn vor Anschaffung.
- Bei Inbetriebnahme: Auflösung/Verrechnung IAB; Anwendung der degressiven Sonder-AfA (ab 01.06.2025) oder linearen AfA – je Gesetz & Asset.
- Effekt: Steuerentlastung wird zeitlich vorgezogen und zum Investstart verstärkt (Liquidität).
Transparenz: Zahlen sind exemplarisch und ersetzen keine Einzelfall-Berechnung. Wir rechnen deinen Fall inkl. Zeitachse, Cashflow & Steuerwirkung.
Häufige Fragen
Gilt der IAB wirklich mit 50 %?
Ja, der Investitionsabzugsbetrag beträgt derzeit bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Seit wann gilt die degressive Sonder-AfA?
Die degressive Sonder-AfA ist ab 01.06.2025 wieder zulässig. Die konkrete Höhe & Anwendbarkeit richten sich nach der geltenden Rechtslage und dem betroffenen Asset.
Brauche ich einen Steuerberater?
Ja – für die konkrete Umsetzung arbeiten wir mit externen Steuerberatern zusammen. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.